Der Trauzeuge – Aufgaben und Pflichten
Obwohl es seit 1998 nicht mehr verpflichtend ist, sich von Trauzeugen in den Hafen der Ehe begleiten zu lassen, halten viele Paare an dieser schönen Tradition fest. Dabei dürfen sowohl bei der standesamtlichen als auch bei der kirchlichen Trauung zwei Trauzeugen bestimmt werden. Traditionell wird dabei der eine Trauzeuge von der Braut und der andere Trauzeuge von dem Bräutigam ausgewählt. Meist ist der Trauzeuge ein enger Freund oder Familienmitglied.
Die Aufgaben der Trauzeugen sind vielfältig:
Im Vorfeld der Hochzeit begleiten und unterstützen die Trauzeugen das Brautpaar bei der Organisation. Häufig sind die Trauzeugen dabei Ansprechpartner für die Hochzeitsgäste, wenn es um die Geschenkefrage geht. So verwalten die Trauzeugen zum Beispiel die Geschenkeliste oder unterstützen die Gäste bei der Handhabung der Flitterwochen-Wunschliste des Brautpaares.
Am Tag der Hochzeit begleiten die Trauzeugen das Brautpaar in den Hafen der Ehe. Dabei bezeugt der jeweilige Trauzeuge bei einer standesamtlichen Trauung die Eheschließung mit seiner Unterschrift. Handelt es sich um eine kirchliche Hochzeit, ist der Trauzeuge derjenige, der Braut bzw. Bräutigam das Symbol ewiger Verbundenheit – den Ring – reicht. Nach der Zeremonie sorgen die Trauzeugen dann gemeinsam für einen geregelten und gelungenen Ablauf der Hochzeitsfeierlichkeiten.
Auch nach der Hochzeit ist der Trauzeuge ein steter Begleiter. So steht der Trauzeuge dem Brautpaar mit seinem Rat und helfender Hand in jeder Lebenssituation tatkräftig zur Seite.